Krankenpflege Rostock

Krankenpflegestation Möwe

Adresse
Industirestr. 14
Ort
18069 Rostock
Telefonnummer
0381 1284482
Website
www.krankenpflegedienst-moewe.de

Informationen

Häuslicher Krankenpflegedienst MÖWE GbR Industriestraße 14 18069 Rostock Tel.: 0381 – 128 44 82 Fax. 0381 – 700 74 385 Leistungsprofil des Häuslichen Krankenpflegedienstes MÖWE I. Behandlungspflegerische Maßnahmen laut §37 SGB V • Gesundheitsaufklärung • Spezielle Krankenbeobachtung • Wundbehandlung • Kompressionsverbände • An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen • Blutzuckermessung • Blutdruckmessung • Medikamentengabe • Injektionen (subkutane und intramuskuläre) • Versorgung eines suprapubischen Katheters • Blasenspülung • Stomaversorgung (Anus – praeter - Versorgung) • PEG-Versorgung • Einlauf • Flüssigkeitbilanzierung • Überwachung von Nahrungspumpen • Überwachung und Versorgung von Drainagen • Wechseln und Pflege der Trachealkanüle • Endotracheales Absaugen von Sekret und Schleim II. Spezialisierte ambulante Palliativveversorgung §37b SGB V Eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. III. Versorgung im Sinne §§132-132a SGB V Die Haushaltshilfe umfasst alle Tätigkeiten, die zum Führen eines Haushaltes gehören, wie: • Kinderbetreuung • Essenszubereitung • Wohnungsreinigung • Kleiderpflege etc. Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem jeweils individuellen, tatsächlichen Hilfebedarf. Kann der Haushalt noch teilweise weitergeführt werden oder ist zu bestimmten Zeiten die Haushaltsführung durch eine andere Person des Haushalts möglich (z. B. Wochenende, Urlaub des Lebenspartners), so können die Leistungen nur in eingeschränktem Umfang gewährt werden. IV. Leistungen im Sinne §14 SGB XI (1)Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§15) der Hilfe bedürfen. (4) Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Sinne des Absatzes 1 sind: 1. Im Bereich der Körperpflege: • das Waschen, Duschen • Baden • die Zahnpflege • das Kämmen • Rasieren • die Darm- oder Blasenentleerung 2. Im Bereich der Ernährung: • das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung 3. Im Bereich der Mobilität: • das selbständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen • An- und Auskleiden • Gehen, Stehen • Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung 4. Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung: • das Einkaufen • Kochen • Reinigen der Wohnung • Spülen • Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung • Beheizen der Wohnung V. Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr; § 34 Abs. 2 Satz 1 gilt nicht. Voraussetzung ist, daß die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. VI. Zusätzliche Betreuungsleistungen im Sinne §45b SGB XI Ist der Pflegebedürftige in seiner Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt, z.B. bei Demenzbedingten Ausfällen, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankungen, kann er dafür zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten. • Gedächtnistraining • Ausflüge/Besuch kultureller Veranstaltungen • Training geistiger Leistungsfähigkeit • Begleitung bei Behördengängen • Erledigungen von Behördenahngelegenheiten • Kommunikationstraining • Biografiearbeit • Gestaltung des unmittelbaren Umfelds VII. Beratung nach SGB XI Die Beratung durch ambulanten Pflegedienst erfüllt wichtige Funktionen und dient der Sicherung der Qualität in der häuslichen ambulanten Pflege. So können vorhandene Defizite frühzeitig erkennt und bekämpft werden VIII. Familienpflege im Sinne §20 SGB VIII Die ambulante Familienpflege ist eine besondere Hilfeleistung für Familien mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr. Im Vordergrund steht die Versorgung und Betreuung der im Haushalt lebenden Kinder, wenn es durch Krankheit oder einer anderen Notsituation die Person (Elternteil) die den überwiegenden Teil der Betreuung der Kinder/des Kindes nicht mehr übernehmen kann, zu gewährleisten.

Krankenpflegestation Möwe ist in der Industirestr. 14 zu finden. Folgendes wird angeboten: Krankenpflege, Altenpflege - In Rostock gibt es noch 7 weitere Krankenpflege. Einen Überblick finden Sie hier.

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